Patente &
Gebrauchsmuster

Wir unterstützen Sie in allen Fragen beim Schutz von technischen Ideen.

Details

Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

  • Rechtliche Beratung während der Entwicklung von innovativen Ideen und Produkten
  • Ausarbeitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen in Deutschland (DPMA), Europa (EPA) und weltweit (z.B. PCT)
  • Bearbeiten und Kommentieren von Prüfungsbescheiden aus Deutschland, Europa und weltweit
  • Einlegen von Einsprüchen, Nichtigkeitsklagen und Löschungsanträgen
  • Verteidigung und Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Unterstützung bei Verletzungsklagen
  • Ausarbeiten von Gutachten z.B. zur Validität von Schutzrechten oder Schutzbereichen fremder Schutzrechte (Freedom-to-operate)
  • Überwachung fremder Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen
  • Recherchen zum Stand der Technik, insbesondere nach Patent- und Gebrauchsmusterdokumenten und technischer Literatur
  • Unterstützung bei Vergütungsfragen von Arbeitnehmererfindern

Greifen Sie auf unsere Erfahrungen in einer Vielzahl von technischen Gebieten zurück:

  • Physik
  • Halbleiter
  • Optik
  • Elektrotechnik
  • Elektronik
  • Informatik
  • Software
  • Telekommunikation
  • Maschinenbau
  • Automotive
  • Medizintechnik
  • Messtechnik
Marken & Designs

Wir unterstützen Sie in allen Fragen beim Schutz von Marken und Designs.

Details

Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

  • Unterstützung in rechtlichen Fragen bei Entwurf und Auswahl einer Marke
  • Anmeldung von deutschen Marken, Gemeinschaftsmarken sowie international registrierten (IR) Marken
  • Anmeldung von deutschen Designs, Gemeinschaftsgeschmacksmustern und internationale Geschmacksmustern
  • Verteidigung von Markenanmeldungen, Marken und Designs
  • Einlegen von Widersprüchen und Löschungsanträgen
  • Markenrecherchen
Computer implementierte
Erfindungen

Software kann auch in Deutschland und Europa mittels eines Patents geschützt werden. Für solche Software-Patente hat sich auch der Begriff »Computer implementierte Erfindung« etabliert.

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Eine Voraussetzung für die Patentierbarkeit von Software ist, dass das der Software zugrundeliegende Verfahren technischen Charakter aufweist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Software eine Maschine steuert oder physikalische Daten (Bilder, Töne, Messwerte) verarbeitet. Software kann auch dann technischen Charakter besitzen, wenn sie die Funktionsweise eines Computer verbessert, in dem sie beispielsweise Daten effizienter speichert oder verarbeitet.

Neben dieser Voraussetzung muss die Software natürlich alle anderen Voraussetzungen erfüllen, die für Erfindungen auf anderen technischen Gebieten gelten, wie etwa Neuheit und erfinderische Tätigkeit.

Folgende rein auf Software basierende Verfahren wurden bereits durch deutsche oder europäische Patente geschützt:

  • Steuerungsverfahren (ABS)
  • Datenkompression (audio, image, video - z. B. Mp3-Codec)
  • Verschlüsselung (verschlüsselte Internet-Telefonie)
  • Bildverarbeitung (OCR, Verarbeitung von CT-Daten)
  • Spracherkennung (Diktiersoftware)
  • Automatische Übersetzung
  • Datensuche (Datenbank-Server)
  • Datentransport (E-Mail-Server, Netzwerk-Software)

Qip Patentanwälte verfügt über weitgehende Erfahrungen sowohl betreffend die Technik, die von vielen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) eingesetzt wird, als auch betreffend der Möglichkeiten, solche Technologien mittels Patenten zu schützen.

Patente auf »grüne« Technologien

Mit der Entwicklung grüner Technologien sind neben dem Streben nach Erhalt einer lebensfreundlichen Umwelt oder der Schonung von Ressourcen auch meist handfeste wirtschaftliche Interessen verbunden, welche es insbesondere durch Patente und Marken zu schützen gilt.

Details

Unter »grünen«, »sauberen« oder »nachhaltigen« Technologien werden häufig Technologien verstanden, welche es ermöglichen, einen Energieverbrauch und/oder Schadstoffemissionen einer Gesellschaft im Vergleich zu einem Einsatz herkömmlicher Technologien zu verringern, möglichst bei gleicher oder sogar weitergehender Funktionalität. Ferner werden auch Technologien als »grün« bezeichnet, welche regenerative Energiequellen wie beispielsweise Sonne, Wind, Wasserkraft, Biobrennstoffe, etc. effizient nutzbar zu machen, um herkömmliche Energiequellen, die meist auf fossilen Brennstoffen oder Kernenergie beruhen, langfristig ersetzen zu können.

Angesichts einer zunehmenden Verknappung und damit einhergehender Verteuerung herkömmlicher Brennstoffe einerseits und eines vermutlich durch hohe Schadstoffemissionen zumindest teilweise begünstigten Klimawandels, kommt der Entwicklung grüner Technologien eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind mit der Entwicklung grüner Technologien neben dem Streben nach Erhalt einer lebensfreundlichen Umwelt oder der Schonung von Ressourcen auch meist handfeste wirtschaftliche Interessen verbunden, welche es insbesondere durch Patente und Marken zu schützen gilt.

Eine Besonderheit grüner Technologien kann hierbei einerseits in der meist weiten zeitlichen Perspektive gesehen werden, mit denen diese entwickelt werden. Häufig vergehen von einer ersten Idee bis hin zu einer technischen Umsetzung und insbesondere auch gesellschaftlichen Akzeptanz viele Jahre. Der Aufbau eines IP Portfolios fällt dabei häufig in einen Zeitraum, in dem finanzielle Mittel mangels bereits existierender Produkte und Märkte knapp sind. Andererseits werden grüne Technologien meist bewusst mit dem Ziel entwickelt, diese global einzusetzen, was eine globale Schutzrechtsstrategie notwendig erscheinen lässt, die erheblichen finanziellen Aufwand erfordern kann.

Qip Patentanwälte unterstützt bei der Entwicklung von IP Strategien und dem Aufbau eines IP Portfolios, die den Besonderheiten grüner Technologien Rechnung tragen. Bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen können wir auf langjährige Erfahrungen beispielsweise im Bereich der Photovoltaik, der Elektromobilität, elektrischer Speicherlösungen, verschiedener Lösungsansätze für ein intelligentes Stromnetz (»smart grid«), etc. zurückgreifen. Ferner analysieren wir zusammen mit unseren Mandanten gerne frühzeitig mögliche Absatzmärkte und darauf basierend Möglichkeiten einer sachgerechten globalen wie auch gegebenenfalls Finanzmittel schonenden IP Strategie.

IP Gutachten

Wir unterstützen Sie in allen Fragen beim Schutz von technischen Ideen.

Details

Wir unterstützen Sie gerne durch die Erstellung von Gutachten zu verschiedensten Aspekten des gewerblichen Rechtschutzes:

  • Sie möchten wissen, ob ein Patent eines Konkurrenten rechtsbeständig ist. Wir erstellen gerne ein Validitätsgutachten für Sie und führen falls gewünscht eine Recherche nach Stand der Technik durch.
  • Sie möchten wissen, ob ein Produkt eines Konkurrenten eines Ihrer Patente verletzt oder ob eines Ihrer Produkte in fremde Schutzrechte eingreift. Wir erstellen gerne ein Verletzungsgutachten bzw. Nicht-Verletzungsgutachten für Sie.
  • Sie möchten sich mit einem anderen Unternehmen zusammenschließen oder dieses übernehmen (M&A). Wir analysieren im Rahmen eines IP-Due-Diligence-Gutachtens gerne das IP Portfolio dieses Unternehmens auf Beständigkeit und Werthaltigkeit. Ergänzend prüfen wir das IP Umfeld dieses Unternehmens auf etwaige IP Rechte Dritter, die eine Umsetzung von Geschäftsideen behindern könnten. Falls hierbei Geheimhaltungsinteressen zu wahren sind, stehen wir gerne als zur Verschwiegenheit verpflichtetes »Clean Team« zur Verfügung.
  • Sie möchten wissen, ob Sie angesichts bestehender Patente oder Patentanmeldungen ein bestimmtes Produkt fertigen und vertreiben dürfen. Wir erstellen gerne ein »Freedom-to-operate-Gutachten« für Sie.